Weiterbildung Rechtsmedizin

Prof. Dr. Markus Rothschild hat die Weiterbildungsbefugnis im Gebiet Rechtsmedizin für den Facharzt / die Fachärztin für Rechtsmedizin mit einem Umfang von 48 Monaten.

Definition

Das Gebiet Rechtsmedizin (bis 1968 Gerichtsmedizin) umfasst die Entwicklung, Anwendung und Beurteilung medizinischer und naturwissenschaftlicher Kenntnisse für die Rechtspflege sowie die Vermittlung arztrechtlicher und ethischer Kenntnisse für die Ärzteschaft.

Facharzt / Fachärztin für Rechtsmedizin
Der Beruf des Rechtsmediziners (früher: Gerichtsmediziner) ist an eine Facharztweiterbildung nach einem mindestens sechsjährigen Medizinstudium mit dem Abschluss "Approbation als Arzt" gebunden.

Weiterbildungsziel
Ziel der Weiterbildung im Gebiet Rechtsmedizin ist die Erlangung der Facharztkompetenz nach Ableistung der vorgeschriebenen Weiterbildungszeit und Weiterbildungsinhalte.

Weiterbildungszeit
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 Weiterbildungsordung, davon

  • 6 Monate im Gebiet Pathologie
  • 6 Monate in Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie
  • können 6 Monate im Gebiet Pathologie oder in Öffentliches Gesundheitswesen, Pharmakologie und Toxikologie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Forensische Psychiatrie angerechnet werden

Weiterbildungsinhalt:
Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Durchführung der Leichenschau

  • der rechtsmedizinischen Sektionstechnik und Bewertung der makroskopischen und mikroskopischen Befunde einschließlich histologischer Untersuchungen
  • der Darstellung des Kausalzusammenhangs im Rahmen der Todesermittlung unter Auswertung der Ermittlungsakten und Untersuchungsergebnisse
  • der Erstattung von schriftlichen und mündlichen Gutachten über Kausalzusammenhänge im Rahmen der Todesermittlung und zu forensisch-psychopathologischen Fragestellungen
  • der Asservierung, Auswertung und Beurteilung von Spuren
  • der Beurteilung von Verletzungen bei Lebenden, insbesondere in Fällen von Kindesmisshandlung und Sexualdelikten
  • der Beurteilung von Intoxikationen bei Lebenden und Leichen einschließlich der Materialsicherung
  • den Grundlagen der forensischen Molekulargenetik unter spezieller Berücksichtigung der Paternität und Identifizierung
  • strafrechtlichen, verkehrs- und versicherungsmedizinischen Fragestellungen einschließlich forensischer Biomechanik
  • forensischer Traumatologie
  • forensischer Anthropologie einschließlich forensischer Odontologie

Definierte Untersuchungs- und Behandlungsverfahren:

  • Beschreibung und Bewertung von Leichenschaubefunden
  • Befunddokumentation und -beurteilung von Tat- und Fundorten
  • gerichtliche Obduktionen mit Begutachtung des Zusammenhangs zwischen morphologischem Befund und Geschehensablauf
  • histologische Untersuchungen
  • Beurteilung von Spurenbildern und Spurenasservierung
  • mündliche und schriftliche Gutachten für das Gericht
  • forensisch-osteologische bzw. -odontologische Expertisen

Die Anerkennung als Facharzt für Rechtsmedizin ist mit dem Bestehen einer Facharztprüfung nach Beendigung der Weiterbildungszeit verknüpft.

Die jeweils aktuelle Weiterbildungsordnung findet man auf den Internetseiten der Landesärztekammern.

Internetseite der Ärztekammer Nordrhein