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08.05.2025 Rechtsmedizin

Zweites Treffen der Kinderschutzambulanzen aus NRW

Vernetzung für bessere Versorgung

Foto: Michael Wodak

Am 8. April 2025 hat am Institut für Rechtsmedizin das zweite Treffen der Kinderschutzambulanzen aus Nordrhein-Westfalen (NRW) stattgefunden. Hierzu hatte das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen (KKG NRW) zusammen mit dem zuständigen Referat des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) eingeladen. 40 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus ganz NRW informierten sich über den aktuellen Stand des KKG NRW, diskutierten über chronische Erkrankungen und medizinischen Kinderschutz sowie die Rolle Sozialer Netzwerke im Bezug auf Aspekte des (medizinischen) Kinderschutzes und das beteiligte Fachpersonal. „Man hat deutlich gemerkt, dass es das zweite Treffen war. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer kennen sich nun untereinander und die Pausen wurden intensiv für Gespräche genutzt.“, so Prof. Dr. Sibylle Banaschak, Leiterin des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW und Leitende Oberärztin am Institut für Rechtsmedizin.

Das Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen, gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen, besteht seit April 2019. Das KKG hat seinen Hauptsitz am Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln mit einem weiteren Standort an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln. Die Aufgabe des Kompetenzzentrums besteht darin, Ärztinnen, Ärzten und allen weiteren Akteurinnen und Akteuren im Gesundheitswesen in NRW bei Fragen rund um die Thematik des medizinischen Kinderschutzes als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen.