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22.12.2025 Rechtsmedizin

Lachgasstudie erfolgreich durchgeführt

Wichtige Erkenntnisse gewonnen

Während der Studie; Foto: Klaus Schmidt

Anfang September ist im Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln unter Beteiligung der Deutschen Sporthochschule, des Instituts für Klinische Chemie der Uniklinik Köln und des Bunds gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr (BADS) eine Studie durchgeführt worden, in der Probanden inhalativ Distickstoffmonoxid (N2O, „Lachgas“) aufgenommen haben. Nun liegen die ersten Ergebnisse vor.

Lachgas kann nach dem einmaligen Konsum einer moderaten Dosis von 8 Gramm (1 Ballon) länger nachgewiesen werden, als bisher angenommen: Bis zu 5 Stunden im Blut, bis zu 3 Stunden in Urin und bis zu 5 Stunden in der Atemluft. In der Kinetik finden sich insgesamt individuelle Unterschiede, die unter anderem durch Körpergröße und -gewicht beeinflusst werden. Die pharmakokinetische Auswertung der gesammelten Daten weist auf ein 2-Kompartiment-Modell hin, wodurch die langsamere Ausscheidung erklärt werden kann.

Zeitnah nach dem Konsum waren sowohl subjektiv als auch objektiv deutliche psychische und körperliche Leistungseinbußen feststellbar, die unter anderem für die Fahrsicherheit von Relevanz sein können.

Die Ergebnisse haben erhebliche Bedeutung für den Nachweis von Lachgas und die Bewertung einer möglichen Beeinträchtigung der Sicherheit im Straßenverkehr. Sie wurden im November durch Priv.-Doz. Dr. Martin Jübner und M.Sc. Paul Stach auf dem 62nd Annual Meeting of the International Association of Forensic Toxicologists (TIAFT) in Auckland (Neuseeland) einem internationalen Fachpublikum präsentiert.