Informationen für Jugendämter

Jugendämter können in Bezug auf Fragen zur körperlichen Misshandlung von Kindern sowohl körperliche Untersuchungen als auch schriftliche Gutachten anhand der Krankenunterlagen bei uns beauftragen. Alle diese Untersuchungen sind kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt gemäß JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz).

Die körperlichen Untersuchungen finden bevorzugt in der Ambulanz des Institutes für Rechtsmedizin statt. Ein Bereitschaftsdienst für Untersuchungen am Abend oder am Wochenende besteht nicht. Sollten eilige körperliche Untersuchungen zu diesen Zeiten erforderlich sein, wenden Sie sich bitte entsprechend an eine Kinderklinik. Auch wenn der Verdacht auf behandlungspflichtige Verletzungen besteht, suchen Sie bitte mit dem Kind eine Klinik auf.

Körperliche Untersuchungen können unter der Woche nach Absprache und bei entsprechenden personellen Kapazitäten unsererseits ausnahmsweise auch im entsprechenden Krankenhaus vorgenommen werden.

Schriftliche Gutachten werden ausschließlich anhand der vollständigen (!) Krankenunterlagen angefertigt. Insbesondere ist darauf zu achten, dass evtl. Fotodokumentationen zur Verfügung gestellt werden, wenn es um äußerlich erkennbare Verletzungen geht.

Diese Unterlagen müssen durch das Jugendamt beim behandelnden Arzt angefordert werden. Das Institut für Rechtsmedizin kann diese Aufgabe nicht für Sie übernehmen. In den Kliniken ist zumeist die dortige Rechtsabteilung der richtige Ansprechpartner.

Kompetenzzentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW (KKG NRW)

  • Das KKG NRW hat seinen Hauptsitz am Institut für Rechtsmedizin.
  • Das KKG NRW erstattet keine Gutachten und führt keine eigenen Untersuchungen durch. Es ist eine reine Beratungseinrichtung.
  • Beraten werden ausschließlich Anfragende aus dem Gesundheitswesen.
  • Auskünfte zu diesen Beratungen erteilen wir nur dem Anfragenden.
  • Namen von Patienten sind dem KKG NRW grundsätzlich nicht bekannt.
  • Auch das evtl. vom Anfragenden involvierte Jugendamt erhält durch uns keine Auskünfte.