Forensische Toxikologie & Alkohologie

Die Forensische Toxikologie und Alkohologie beschäftigt sich mit dem Nachweis von Substanzen in Körperflüssigkeiten und Geweben vor dem Hintergrund rechtlicher Fragestellungen. In unseren Laboren untersuchen wir unter anderem Blut, Urin und Haare auf Medikamente, Betäubungsmittel und Alkohol.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Toxikologie Verstorbene

Die toxikologische Analytik aus Flüssigkeiten und Geweben von Verstorbenen stellt eine Herausforderung dar. Nach dem Tode wird durch Zerfallsprozesse eine Vielzahl von Substanzen im Körper einerseits abgebaut, andererseits entstehen hierdurch Zersetzungsprodukte.

In aufwändigen Reinigungsschritten müssen die Körperflüssigkeiten zunächst aufgereinigt werden, bevor die eigentliche Analytik beginnen kann. In unseren Laboren untersuchen wir Blut, Liquor, Urin und Organgewebe sowie Haare auf Medikamente, Gifte, Betäubungsmittel und Alkohol. Mit den Untersuchungen lässt sich beispielsweise beantworten, ob jemand durch eine Vergiftung zu Tode kam, ob er zum Todeszeitpunkt unter dem Einfluss von Medikamenten oder Betäubungsmitteln stand beziehungsweise alkoholisiert war.

In den meisten Fällen führen wir toxikologische Analysen bei Verstorbenen an Untersuchungsproben durch, die im Rahmen von Obduktionen gewonnen wurden. Aber auch die Probenentnahme (zum Beispiel Blut- oder Urinprobe, Haarprobe) vom Körper eines Verstorbenen ohne Obduktion ist möglich.

An diesen Proben sind Untersuchungen zur Beantwortung folgender Fragen möglich:

  • Stand der Verstorbene zum Todeszeitpunkt unter dem Einfluss von Medikamenten, Drogen oder anderen Substanzen?
  • Lag eine tödliche Vergiftung vor?
  • Lassen sich bestimmte Verhaltensauffälligkeiten oder Befunde der Person kurz vor dem Tode durch den Einfluss von bestimmten Substanzen erklären?
  • Haaranalysen

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Toxikologie Lebende

In unseren Laboren untersuchen wir Blut, Urin und Haare auf Medikamente, Gifte, Betäubungsmittel und Alkohol. Mit den Untersuchungen lässt sich beispielsweise klären, ob jemand zu einem bestimmten Zeitpunkt unter dem Einfluss einer Substanz stand. Auch ist es möglich zu überprüfen, ob es sich um eine eher akute oder länger bestehende Beeinträchtigung handelte.

Die Untersuchungsergebnisse dienen unter anderem verkehrsrechtlichen (Fahrsicherheit, Fahreignung) als auch strafrechtlichen (verminderte/aufgehobene Schuldfähigkeit) Fragestellungen. Auch lässt sich klären, ob eine Person beispielsweise durch so genannte K.O.-Mittel zur Begehung eine Straftat betäubt wurde.

Folgende Untersuchungen bieten wir in unserem Institut an:

  • Stand eine tatverdächtige Person oder das Opfer einer Straftat zum Tatzeitpunkt unter dem Einfluss von Drogen oder Arzneistoffen?
  • K.O.-Mittel
  • Probenentnahme bzw. -abgabe in unserer rechtsmedizinischen Ambulanz
  • Fahreignungsbegutachtung anhand des Konsumverhaltens von Drogen
  • Haaranalysen
  • Hirntoddiagnostik

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Feststoff- und Substanzanalysen

Werden zum Beispiel im Rahmen polizeilicher Maßnahmen Substanzen festgestellt, bei denen es sich um unter das Betäubungsmittelgesetz fallende Stoffe handeln könnte, kann mit Hilfe der Feststoffanalytik überprüft werden, ob es sich um Betäubungsmittel handelt und wie hoch der Wirkstoffgehalt ist. Letzteres spielt für eine strafrechtliche Bewertung eine entscheidende Rolle.

Wird eine auf Betäubungsmittel verdächtige Probe beschlagnahmt bieten wir Analysen zu folgenden Fragestellungen an:

  • Liegt eine Substanz vor, die unter das Betäubungsmittelgesetz fällt?
  • Wird die sogenannte "nicht geringe Menge" überschritten?

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Blutalkoholanalysen

Blutalkoholanalysen werden von uns mit zwei unterschiedlichen, täglich kalibrierten Verfahren und jeweils zwei unabhängigen Einzelmessungen gemäß den Richtlinien und Arbeitsanweisungen des Bundesgesundheitsamtes durchgeführt. Der gerichtsverwertbare Blutalkoholwert errechnet sich aus dem arithmetischen Mittel der vier Einzelwerte.

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Begleitstoffanalysen

Alkoholische Getränke enthalten zumeist nicht nur Ethanol, sondern weitere, bei der Gärung entstandene Alkohole in - verglichen mit Ethanol- sehr niedrigen Konzentrationen. Durch eine Bestimmung dieser Alkohole kann durch unser Labor zum Beispiel aus der Blutprobe bestimmt werden, welche Art Getränk (beispielsweise Bier, Whisky) konsumiert wurde. Weiterhin lässt sich hierdurch abschätzen, ob die alkoholischen Getränke sehr rasch ("Sturztrunk") oder über einen langen Zeitraum getrunken wurden.

Mit den Ergebnissen unserer Begleitstoffanalytik erstatten wir Gutachten zu Nachtrunkeinlassungen.

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Untersuchung auf Alkoholismusmarker

Durch Bestimmung verschiedener Blutparameter lässt sich abschätzen, ob im Zeitraum der letzten Wochen vor der Blutentnahme regelmäßig und in erheblichem Maße alkoholische Getränke konsumiert wurden, oder ob kein oder nur selten Alkohol in dieser Zeit getrunken wurde.

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Wissenschaftliche Gutachten

Wir erstatten Gutachten zur Alkoholisierung zum Vorfallszeitpunkt. Aus den analysierten Blutalkoholwerten können wir errechnen, wie hoch der Blutalkoholspiegel zum Vorfallszeitpunkt war (Alkoholrückrechnung).

Erfolgte keine Blutentnahme, sind wir in der Lage, aufgrund von Trinkmengenangaben den Blutalkoholspiegel zum Vorfallszeitpunkt zu berechnen.

Zusammen mit den übrigen Ermittlungsergebnissen (unter anderem Zeugenangaben, Leistungsbild anhand weiterer Aktenangaben) erstatten wir schriftliche und mündliche Gutachten zu den Fragen der Fahrsicherheit/ Fahrtauglichkeit sowie zur Beurteilung der verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit.

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Priv.-Doz. Dr. rer. nat.--Andresen-Streichert-Hilke
Priv.-Doz. Dr. rer. nat. Hilke Andresen-Streichert

Leiterin Forensische Toxikologie/Alkohologie

Häufig gestellte Fragen

Ich wurde aufgefordert bzw. möchte freiwillig eine Blut- und Urinprobe abgeben. Muss ich bei Ihnen einen Termin machen um die Probenabgabe durchzuführen?

Nein, Sie brauchen keinen Termin mit uns zu vereinbaren. Kommen Sie einfach Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr ins Institut für Rechtsmedizin.

Welche Unterlagen soll ich zu der Probenabgabe mitbringen?

a) Sie wurden von einer Behörde aufgefordert, die Proben abzugeben:

Zunächst einmal ist Ihr Personalausweis sehr wichtig (bitte prüfen Sie ihn auf Gültigkeit). Bringen Sie dann bitte noch das Schreiben inklusive des gelben Zustellumschlags der anordnenden Behörde mit.

b) Ich bin nicht von einer Behörde aufgefordert worden Proben abzugeben, ich möchte den Test freiwillig durchführen:

Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis mit (bitte auf Gültigkeit prüfen).

Was kosten die Untersuchungen?

Dies ist pauschal  nicht zu beziffern, da es auf den Umfang der Untersuchungen ankommt (z. B. kleines oder großes Screening). Abhängig davon ist dann die Preiszusammenstellung. Gerne klären wir Sie entsprechend im persönlichen oder telefonischen Gespräch auf.

Ich bin aufgefordert über einen längeren Zeitraum Proben bei Ihnen abzugeben, was muss ich nun machen?

Bitte kontaktieren Sie in diesen Fällen zunächst unseren Empfang unter

Telefon +49 221 478-88222.

Sie werden dann mit einer/ einem Toxikologin/ Toxikologen verbunden, welche/r mit Ihnen einen Termin zwecks Beratung für einen Vertrag vereinbaren wird. Alles Weitere (Kosten und Verfahrensweise) erfahren Sie im Termin.