Forensische Morphologie und Traumatologie

Dieser Bereich der Rechtsmedizin beschäftigt sich vor allem mit der ärztlichen Begutachtungskunde morphologisch fassbarer Befunde, insbesondere der Untersuchung und Rekonstruktion von Verletzungen.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Im Rahmen eines Rufbereitschaftsdienstes steht rund um die Uhr ein Team aus zwei Rechtsmedizinern und einem Sektionsassistenten der Polizei sowie der Staatsanwaltschaft zur Verfügung.

Begutachtung Verstorbener (Forensische Pathologie)

Im Auftrag von Gerichten, Staatsanwaltschaften, der Polizei und anderen Behörden, aber auch von Versicherungen und Privatpersonen führen wir im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Reihe von Untersuchungen an Verstorbenen durch:

  • Obduktionen zur Feststellung von Todesursache und Todesumständen
  • Äußere Besichtigung auf Verletzungsspuren
  • Leichenschau mit Ausstellen von Todesbescheinigungen
  • Krematoriumsleichenschauen und Überführungsleichenschauen mit Ausstellen von Unbedenklichkeitsbescheinigungen gemäß § 15 (1) BestG NRW, in Absprache mit der Unteren Gesundheitsbehörde Köln
  • Leichenschau zur Identifizierung Verstorbener, in Einzelfällen wie auch bei Großschadensereignissen
  • Einbalsamierungen Verstorbener, zum Beispiel zur Überführung in das Ausland

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Informationsflyer zur Privatsektion.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Begutachtung Lebender (Klinische Rechtsmedizin)

In der Ambulanz unseres Instituts untersuchen unsere Ärzte Personen auf eventuelle Verletzungen und andere rechtsrelevante Befunde. Unterstützt werden sie hierbei durch unsere Biologen und Toxikologen.

Unsere Untersuchungen umfassen je nach Auftrag die gerichtsverwertbare

  • Befunderhebung
  • (Foto-) Dokumentation
  • Gutachtenerstellung
  • Sicherung von Spuren

Unser Institut ist Partner des Projektes Anonyme Spurensicherung (ASS). Näheres hierzu finden Sie im Informationsflyer Anonyme Spurensicherung.

Fundort-/Tatortuntersuchungen

Im Rahmen unseres Rufbereitschaftsdienstes untersuchen wir Fund- und Tatorte vor dem Hintergrund rechtsmedizinischer Fragestellungen, unter anderem:

  • Sind Fundort und Sterbeort identisch?
  • Todeszeitabschätzung
  • Rekonstruktion von Verletzungs- und Geschehensabläufen
  • Blutspurenverteilungsmuster-Analysen

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Forensische Osteologie

Bei Knochen- und Skelettfunden bieten wir Ihnen zu folgenden Fragestellungen unsere Expertise an:

  • Handelt es sich um Knochen?
  • Sind die Knochen menschlichen oder tierischen Ursprungs?
  • Abschätzung der Liegezeit (Todeszeitraum)
  • Anzahl der Individuen
  • Bestimmung von Geschlecht, erreichtem Lebensalter, Körperstatur
  • Beurteilung von Erkrankungen und älteren Verletzungen
  • Identitätsfeststellung
  • Untersuchung auf frischere Verletzungen
  • Aussagen zur Todesursache
  • Aussage zu den Todesumständen

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Forensische Anthropologie

Im Bereich Forensische Anthopologie beschäftigen wir uns mit folgenden Fragestellungen:

  • Altersabschätzung bei Lebenden, zum Beispiel vor dem Hintergrund der Strafmündigkeit
  • Identifizierung Lebender anhand von Bilddokumenten (Fotoidentifizierung) zur Klärung, ob es sich auf einem Bild (zum Beispiel nach Radarmessung, Überwachungskamera) um eine bestimmte Person handelt

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Prof. Dr.--Banaschak-Sibylle
Prof. Dr. Sibylle Banaschak

Leitende Oberärztin, Vertreterin des Institutsdirektors

Priv.-Doz. Dr.--Kamphausen-Thomas
Priv.-Doz. Dr. Thomas Kamphausen, MHBA

Leiter Forensische Morphologie

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Privatperson eine Obduktion in Auftrag geben?

Als so genannter Totensorgeberechtigter (Erbe) können Sie  im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben eine Sektion durch uns zur Feststellung von Todesursache und Todesumständen beauftragen.

Was ist eine gerichtlich bzw. staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktion?

Hierbei handelt es sich um Obduktionen, die von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht gemäß Strafprozessordnung in Auftrag gegeben worden sind. Mit diesen Obduktionen sollen die Todesursache und die Todesumstände geklärt werden.

Wer bekommt das Ergebnis einer richterlich bzw. staatsanwaltschaftlich angeordneten Obduktion mitgeteilt?

Grundsätzlich sind wir nur dem Auftraggeber gegenüber auskunftsberechtigt. Wenn die Staatsanwaltschaft oder das Gericht die Obduktion in Auftrag gegeben hat, dann können wir Ihnen ohne deren Zustimmung keine Auskünfte erteilen. Hierzu müssten Sie sich an die zuständige Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht wenden. Das dortige Aktenzeichen können wir Ihnen gerne mitteilen.

Bis wie viel Uhr kann ich als Bestatter bei Ihnen Verstorbene abholen?

Bestatter können Verstorbene von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr – 16:30 Uhr im Institut für Rechtsmedizin abholen.

Mein Angehöriger ist verstorben und er ist nun im Institut für Rechtsmedizin. Ich würde mich gerne von ihm verabschieden. Ist das möglich und mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Sollte eine Abschiednahme in dem von Ihnen beauftragten Bestattungsunternehmen nicht möglich sein, so besteht grundsätzlich   die Möglichkeit, sich von Ihrem Angehörigen hier im Institut zu verabschieden. Hierzu rufen Sie bitte vorher im Sekretariat Sterbefälle (0221 478-88332) an, um einen Termin zu vereinbaren. Abschiednahmen finden grundsätzlich ab ca. 13:00 Uhr im Hause statt. Für die Abschiednahme werden von uns keine Kosten erhoben. Eine Abschiednahme von Verstorbenen, die im Rahmen eines Todesermittlungsverfahrens hier bei uns eingeliefert wurden, kann nur nach Rücksprache und mit Genehmigung der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgen.

Ich möchte meinen Angehörigen ins Ausland zur Beerdigung überführen lassen. Kann ich bei Ihnen eine Überführungsleichenschau durchführen lassen und was kostet das?

Überführungsleichenschauen gemäß § 16 Bestattungsgesetz NRW werden in der Regel durch das von Ihnen beauftragte Beerdigungsinstitut veranlasst und durch uns durchgeführt. Wir erheben eine Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 40,00 EUR.

Mein Angehöriger ist verstorben und wurde ins Institut für Rechtsmedizin gebracht. Warum ist er zu Ihnen gekommen?

Attestiert ein Arzt eine ungeklärte oder nicht-natürliche Todesart auf der Todesbescheinigung ("Totenschein"), muss er im Anschluss daran die Polizeibehörde benachrichtigen, die im Auftrag der Staatsanwaltschaft ein (Todes-)Ermittlungsverfahren durchführt. Während dieser Zeit wird der Körper Ihres Angehörigen hier bei uns aufbewahrt. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann, ob eine Obduktion erfolgen soll. Für den Fall, dass eine gerichtliche Obduktion durchgeführt wird, erfolgt in der Regel noch am gleichen Tag nach den Untersuchungen die Freigabe des Körpers des Verstorbenen. In allen übrigen Fällen wird der Körper im Rahmen des Todesermittlungsverfahrens innerhalb einiger weniger Tage von der Staatsanwaltschaft wieder freigegeben.