Forensische Molekulargenetik

In den modern ausgestatteten Laborräumen des Funktionsbereichs Forensische Molekulargenetik bieten wir Ihnen eine Reihe von Dienstleistungen an. Unser Labor nimmt regelmäßig und erfolgreich an den GEDNAP-Ringversuchen der "Gemeinsamen Spurenkommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute" teil. Informieren Sie sich über unsere Zertifizierungen.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

DNA-Analyse von Tatortspuren und Vergleichsproben

Wir führen DNA-Analysen an Spuren im Auftrag von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten durch. Dazu gehören:

  • Sicherung der DNA-Spuren von primären Spurenträgern
  • Durchführung von Vortests für menschliches Blut oder Sekrete
  • Analyse von Spurenabrieben
  • Alle Untersuchungsschritte von der Extraktion über die PCR-Amplifikation bis zur automatischen DNA-Fragmentanalyse
  • Analyse von Mundschleimhautabstrichen
  • Erstellung von DAD-Meldebögen
  • Erstattung von wissenschaftlichen Gutachten

Die Untersuchung von Spurenträgern sowie Vergleichsproben von Beschuldigten und Zeugen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO), die in den §§ 81e-h die Anwendung der DNA-Analyse im Strafverfahren regelt.

Zur molekularbiologischen Untersuchung von biologischen Spuren (zum Beispiel vom Tatort) wird von uns die DNA aus dem Spurenmaterial aufgereinigt und analysiert. Anschließend kann das gewonnene DNA-Identifizierungsmuster mit den entsprechenden Merkmalen einer Vergleichsprobe (meist aus dem Mundschleimhautabstrich eines möglichen Spurenlegers) verglichen werden. Gibt es keine Übereinstimmung, kann zum Beispiel ein zu Unrecht Beschuldigter schon sehr früh vom Tatvorwurf entlastet werden. Stimmen die Merkmale zwischen Spur und Beschuldigtem jedoch überein, so hat dieser Befund einen erheblichen Beweiswert, da eine zufällige Übereinstimmung so gut wie ausgeschlossen werden kann.

Prinzipiell in gleicher Weise wird die Methode auch zur Identifizierung unbekannter Verstorbener angewandt: Vergleichsmaterial aus dem vermeintlichen Besitz des Verstorbenen (zum Beispiel Zahnbürste, Haarbürste) wird mit einer Vergleichsprobe vom Körper des Verstorbenen (zum Beispiel Blutprobe, Gewebeprobe) abgeglichen und die Identität des Verstorbenen so überprüft.

Unser Labor nimmt regelmäßig und erfolgreich an den GEDNAP-Ringversuchen der "Gemeinsamen Spurenkommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute" teil. Weitere Informationen zu Zertifizierungen über die erfolgreiche Teilnahme finden Sie unter Zertifizierte Qualität.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

DNA-Phänotypisierung und molekulare Altersschätzung

Seit Ende 2019 ist es möglich, an Tatortspuren Feststellungen über die Augen-, Haar- und Hautfarbe sowie das Alter unbekannter Personen zu treffen (§81e StPO). Damit eröffnen sich bei der Aufklärung von Straftaten ganz neue Ermittlungsansätze in Hinsicht auf mögliche Tatverdächtige. Bei Kriminalfällen ohne STR-Profiltreffer kann diese sog. DNA-Phänotypisierung bei der zielgerichteten polizeilichen Ermittlungsarbeit helfen, den unbekannten Spurenverursacher aufzuspüren oder eine Gruppe von Personen zu beschreiben, in der ein Tatverdächtiger mit hoher Wahrscheinlichkeit gefunden werden kann.

Der Arbeitsbereich der forensischen Molekulargenetik am Kölner Institut für Rechtsmedizin trägt bereits seit vielen Jahren im Rahmen von wissenschaftlichen Projekten zur Methodenentwicklung und -validierung von DNA-Analyseverfahren zur Phänotypisierung bei. Wir sind daher in der Lage, entsprechende Untersuchungen nach vorheriger Absprache für Polizei und Justiz durchzuführen.

Vorhersage der Augen-, Haar- und Hautfarbe: Bei den sog. Pigmentierungsmerkmalen liegt die Testgenauigkeit bei den jeweils entgegen¬gesetzten Eigenschaften am höchsten. So lassen sich blaue von braunen Augen gut unterscheiden, genauso wie schwarze Haare von blonden Haaren, oder helle Haut von sehr dunkler Haut. Demgegenüber sind Zwischentöne wie eine mittlere (z.B. grau-grüne) Augenfarbe, dunkelblond-braune Haare oder eine mittlere Hautfarbe weniger gut zu unterscheiden und führen zu deutlich geringeren Vorhersage¬wahrscheinlichkeiten.

Vorhersage des Lebensalters: Die molekulargenetische Abschätzung des Lebensalters beruht auf der Tatsache, dass sich die Aktivität bestimmter Gene mit zunehmendem Alter verändert. Die Genaktivität ist zellspezifisch geregelt und daher in den einzelnen Gewebetypen unterschiedlich. Die bisher etablierten Methoden zur DNA-Methylierungsanalyse, die überwiegend auf der Untersuchung von Blutproben gesunder lebender Personen beruhen, gestatten es, aus Blutspuren das Alter mit einer mittleren Abweichung von +/- 4-5 Jahren vorherzusagen.

Hinweis: Für beide DNA-Analyseverfahren sind nur solche Spuren geeignet, die von einer einzelnen Person stammen. Darüber hinaus muss für eine Altersschätzung aufgrund der Gewebespezifität die DNA-Probe aus einer Blutspur stammen. In jedem Fall sollten Interessenten vor einer Auftragserteilung mit uns Kontakt aufnehmen, um abzuklären, ob eine Spur für diese Analyseverfahren geeignet ist.

Literatur:P.M. Schneider, B. Prainsack, M. Kayser (2019) Erweiterte forensische DNA-Analyse zur Vorhersage von Aussehen und biogeografischer Herkunft. Dtsch. Ärztebl. Int. 116: 873–80

Vaterschafts- und Verwandtschaftsuntersuchungen

Wir führen Vaterschaftstests sowohl im privaten Auftrag, in einem Verfahren nach § 1598a BGB, als auch für Amts- und Familiengerichte durch.

Die Analysen erfolgen nach den aktuellen Richtlinien der Gendiagnostikkommission (GEKO) und unter Einhaltung strengster Qualitätsstandards. Unsere Gutachten sind daher gerichtsverwertbar.

Bitte beachten Sie, dass das neu in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz (GenDG) bei privaten Abstammungsgutachten eine schriftliche Einwilligung aller beteiligten Personen - bei Minderjährigen der Sorgeberechtigten - in die Gewinnung und Untersuchung der Proben verlangt. Weiterhin schreibt das GenDG die schriftlich dokumentierte Aufklärung über Zweck, Art, Umfang und Aussagekraft der Untersuchung sowie die Verwendung der Probe und des Ergebnisses verbindlich vor. Gemäß den weiteren Vorgaben des GenDG ist unser Institut für diese Untersuchungsart umfassend akkreditiert.

Neben dem klassischen Vaterschaftstest bieten wir mit unseren molekulargenetischen Analysen folgende Untersuchungen an zur Klärung von:

  • Mutterschaft
  • Geschwisterschaft
  • Großelternschaft
  • weiteren Verwandschaftsverhältnissen

Zur molekulargenetischen Analyse stehen uns eine große Zahl autosomaler Systeme sowie von Merkmalssystemen des Y- sowie des X-Chromosoms zur Verfügung. Bitte lassen Sie sich individuell beraten, welcher Untersuchungsumfang für Ihre Fragestellung am besten geeignet ist. Sie können sich über weitere Details zu unserem Angebot durch unsere Broschüre informieren, die Sie hier herunterladen können.

Informationen zur Abstammungsbegutachtung

Mit einer Abstammungsuntersuchung klären wir, ob jemand der Vater („Vaterschaftstest“, Paternitätstest) eines Kindes ist oder ob dieser Mann als Vater ausgeschlossen werden kann.

Auch umfangreichere Analysen wie die Frage nach einer Geschwisterschaft, Großelternschaft oder weiterer Verwandtschaft fallen in dieses Gebiet. Häufig treten diese Fragestellungen dann auf, wenn der vermeintliche Vater bereits verstorben ist, es aber direkte Angehörige dieses Mannes gibt (Eltern, Geschwister oder ehelich geborene Kinder), die dann in die Untersuchung eines solchen "Defizienzfalles" mit einbezogen werden können.

Wir führen diese Untersuchungen sowohl im privaten Auftrag durch, aber auch vor dem Hintergrund strittiger Rechtsfragen, zum Beispiel zur Klärung von Unterhaltsansprüchen, Erbschaften oder bei einer Familienzusammenführung bei Einwanderungsersuchen.

Eine Vaterschaft gilt nur dann als praktisch erwiesen, wenn durch die Analyse einer ausreichenden Anzahl genetischer Merkmalssysteme eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,99 Prozent erreicht werden kann.

Auch bei der Identitätsfeststellung unbekannter Verstorbener (zum Beispiel nach Großschadensereignissen wie Flugzeugabstürzen) wird von uns die Abstammungsbegutachtung verwendet: Hierbei werden die genetischen Merkmale nicht identifizierter Verstorbener mit den entsprechenden molekulargenetischen Befunden naher Verwandter, die sich im Rahmen der Vermisstenanzeige melden, abgeglichen und es wird mittels einer biostatistischen Analyse geprüft, ob das vermutete Verwandschaftsverhältnis ausreichend wahrscheinlich ist, um die Identität des Verstorbenen zu bestätigen.

Unser Labor nimmt regelmäßig und erfolgreich an den Ringversuchen der Deutschen Gesellschaft für Abstammungsbegutachtung e.V. (DGAB) teil. Weitere Informationen über die Zertifizierung über die erfolgreiche Teilnahme am jeweils letzten Ringversuch finden Sie unter Zertifizierte Qualität.

Identifizierung Verstorbener

Die Identifizierung von Verstorbenen kann unter Umständen schwierig sein. Wenn der Körper zum Beispiel aufgrund von Vergängniserscheinungen oder Brandeinwirkungen durch äußeren Anschein nicht mehr sicher identifiziert werden kann oder aufgrund von Massenkatastrophen (zum Beispiel Flugzeugabsturz) eine sehr große Anzahl Verstorbener sicher identifiziert werden muss, können wir eine sichere Zuordnung mit Hilfe der forensischen DNA-Analyse erreichen.

Hierzu gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Vergleich des DNA-Profils des Verstorbenen mit dem von Verwandten ersten Grades nach dem Prinzip der klassischen Abstammungsbegutachtung
  • Vergleich des DNA-Profils des Verstorbenen mit dem von Vergleichsmaterial aus seinem persönlichen Umfeld (zum Beispiel Kamm, Haarbürste, Zahnbürste) im direkten Vergleich nach dem Prinzip einer Spurenanalyse

Auch bei hochgradiger Veränderung des Körpers, zum Beispiel durch lange Liegezeit im Erdgrab, ist die Erstellung eines DNA-Profils zur Identitätsfeststellung sogar an Teilen eines Skeletts zumeist noch möglich.

Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

Fachberatung und wissenschaftliche Gutachten

Als unabhängige wissenschaftliche Einrichtung steht unsere Erfahrung in der Erstellung und biostatistischen Interpretation von molekulargenetischen Befunden allen Beteiligten eines Gerichtsverfahrens offen. Wir bieten daher die individuelle Prüfung eines als Beweis vorliegenden DNA-Spurengutachtens an, und beraten Sie, ob die im Gutachten erhobenen Befunde dem Stand der Wissenschaft entsprechen.

Darüber hinaus erstellen wir auf Anforderung wissenschaftliche Gutachten zur unabhängigen Würdigung von molekulargenetischen Befunden sowie zu deren biostatistischen Bewertung.

Begutachtung auf Aktivitätenebene

Die Interpretation (biologischer) Spuren kann auf verschiedenen Ebenen erfolgen, die sich anhand der möglichen Ergebnisdimensionen und der für die Interpretation einzubeziehenden Information in einer mehrstufigen Hierarchie anordnen lassen. 

Die tiefste in sich noch mehrfach unterteilte Ebene ist die Quellenebene. Forensisch-molekularbiologische Untersuchungen und Interpretationen auf dieser Ebene beziehen ausschließlich Informationen aus aus Spurenmaterial generierten DNA-Profilen ein. Die Ergebnisdimension ist die Individualisierung des Spurenmaterials und das Ziel der Analyse auf dieser Ebene ist die eindeutige Zuordnung einer Spur zu einer Person.  

Auf der nächsthöheren Ebene, der Aktivitätenebene, ist die Ergebnisdimension die Kontextualisierung des bereits einer Urheberperson zugeordneten Spurenmaterials und das Ziel der Analyse auf dieser Ebene sind Rückschlüsse auf die Aktivitäten und Umstände, die zur Entstehung der aufgefundenen Spur geführt haben. In die dafür erforderliche Beurteilung sind deutlich mehr und komplexere Informationsquellen einzubeziehen als auf Quellenebene. Für forensisch-molekularbiologische Betrachtungen fallen darunter neben Messdaten zur Qualität und Quantität der Spuren-DNA und DNA-Profil-Rohdaten (Elektropherogramme) auch Daten und Erkenntnisse zum Transfer, der Persistenz und der Spurensicherung von DNA-Spuren aus einschlägigen fachwissenschaftlichen Studien, die in begutachteten Qualitätszeitschriften publiziert wurden.

Bei Beurteilungen auf Aktivitätenebene ist es auf Grund der Vielfältigkeit möglicher Mechanismen zur Übertragung biologischen Materials nur in seltensten Fällen möglich, auf ein einzig plausibles Tathergangsszenario zu schließen. Zudem müssen miteinander komplementäre Hypothesen, deren Inhalte aus dem Kontext des zur Verfügung gestellten Materials abgeleitet wurden, zur Entstehung einer Spur formuliert werden und diese können dann nach der Wahrscheinlichkeit, mit der das zu beurteilende Spurenbild bzw. bestimmte Teilaspekte davon wie darin (in den Hypothesen) postuliert zustande gekommen sein kann, gewichtet werden. Daraus kann abgeleitet werden, ob das zu beurteilende Spurenbild eines der angenommenen Tathergangsszenarien im Vergleich zu den anderen mehr oder weniger plausibel erscheinen lässt.

Prof. Dr. Cornelius Courts ist Mitglied der Spurenkommission (gemeinsame Kommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute in Deutschland), Mitautor der von der Internationalen Gesellschaft für Forensische Genetik (ISFG) empfohlenen Literatur-Datenbank „DNA-TrAC“ und verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Begutachtung von Spurenbildern auf Aktivitätenebene. Entsprechende Gutachten, die konform mit den Leitlinien von ISFG und ENFSI sind, können bei uns in Auftrag gegeben werden, auch bieten wir eine umfangreiche Beratung zum Themenkomplex an.

Univ.-Prof. Dr. rer. nat.--Courts-Cornelius
Univ.-Prof. Dr. rer. nat. Cornelius Courts

Leiter Forensische Molekulargenetik

telephone icon +49 221 478-88222

Häufig gestellte Fragen

Vaterschaftstest - wie hoch sind die Kosten?

Dies ist leider pauschal nicht zu beantworten, da es hier verschiedene Faktoren gibt, die den Preis beeinflussen können. Gerne erläutern wir Ihnen die zu erwartenden Kosten bei einem persönlichen oder telefonischen Gespräch. Sie können uns unter Telefon +49 221 478-88222 erreichen.

Hier finden Sie unsere ausführlichen Informationen zu Vaterschaftstests.

Muss die Mutter bei der Frage nach der Abstammung des Kindes mit untersucht werden?

Die Kindesmutter soll nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) in jedem Fall in die Untersuchung einbezogen werden, wenn sie dafür zur Verfügung steht.

Durch die Einbeziehung der Kindesmutter in die Abstammungsuntersuchung entstehen Ihnen keine Nachteile, da sich die Kosten des Gutachtens nicht erhöhen. Sollte die Kindesmutter im Ausnahmefall einmal nicht zur Verfügung stehen, so untersuchen wir zum Ausgleich zusätzliche genetische Merkmale, um die gleiche Ergebnissicherheit zu erlangen. Die Mindestanforderung an die Vaterschaftswahrscheinlichkeit von > 99,9 % (Prädikat „Vaterschaft praktisch erwiesen“) wird durch die Einbeziehung einer höheren Anzahl von genetischen Merkmalen deutlich überschritten.

Wo erfolgt die Probenentnahme?

Die Entnahme der Untersuchungsproben mittels Mundschleimhautabstriche erfolgt bei uns im Institut. Zu der dokumentierten Probenentnahme müssen uns zur Identitätsfeststellung die gültigen Ausweisdokumente und die Geburtsurkunde des Kindes vorliegen.

In Ausnahmefällen (anderer Wohnort, Krankheit) kann eine Probenentnahme durch Ihren Hausarzt oder ein Gesundheitsamt (hier nur bei Gerichtsgutachten möglich) erfolgen. Dies müssen Sie im Vorfeld bitte mit uns abklären, damit wir die entnehmende Stelle im Vorfeld entsprechend informieren und mit Entnahmematerial versorgen können.

Darf ein Vaterschaftstest durchgeführt werden, ohne dass die Kindesmutter davon erfährt?

Nein. Sogenannte „Heimliche Vaterschaftstests“ sind in Deutschland nach dem Gendiagnostikgesetz nicht erlaubt. Es muss das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen vorliegen (bei ehelich geborenen Kindern in der Regel beide Ehepartner).

Können wir die Proben auch selbst entnehmen und Ihnen zuschicken?

Nein. Aufgrund der notwendigen Identitätsfeststellung ist dies nach den Vorgaben des Gendiagnostikgesetzes nicht möglich.

Kann eine Voll- oder Halbgeschwisterschaft zuverlässig untersucht werden, wenn die möglichen Eltern nicht mehr leben?

Ja, dies kann untersucht, aber nicht in jedem Fall mit absoluter Sicherheit festgestellt werden. Das Ergebnis hängt im Einzelfall von der Verteilungswahrscheinlichkeit der bei den möglichen Geschwistern gemeinsam vorliegenden Merkmale ab. Wir verfügen über ein großes Repertoire an genetischen Untersuchungsverfahren (hier kommen ergänzend vor allem Y- bzw. X-chromosomale Geschlechtsmarker in Betracht) und beraten Sie in Ihrem konkreten Fall gern vorab persönlich.

Wie lange dauert es, bis das DNA-Abstammungsgutachten fertig gestellt ist?

Bis zur Erstellung des schriftlichen Gutachtens benötigen wir ca. 10 bis 14 Tage. Unmittelbar nach Fertigstellung des Gutachtens und Bezahlung erfolgt der Versand an alle beteiligten Personen oder an die beauftragenden Gerichte bzw. Behörden.