Wissenschaftliche Gutachten
Wir erstatten Gutachten zur Alkoholisierung zum Vorfallszeitpunkt. Aus den analysierten Blutalkoholwerten können wir errechnen, wie hoch der Blutalkoholspiegel zum Vorfallszeitpunkt war (Alkoholrückrechnung).
Erfolgte keine Blutentnahme, sind wir in der Lage, aufgrund von Trinkmengenangaben den Blutalkoholspiegel zum Vorfallszeitpunkt zu berechnen.
Zusammen mit den übrigen Ermittlungsergebnissen (unter anderem Zeugenangaben, Leistungsbild anhand weiterer Aktenangaben) erstatten wir schriftliche und mündliche Gutachten zu den Fragen der Fahrsicherheit/Fahrtauglichkeit sowie zur Beurteilung der verminderten oder aufgehobenen Schuldfähigkeit.
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

