DNA-Analyse von Tatortspuren und Vergleichsproben
Wir führen DNA-Analysen an Spuren im Auftrag von Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten durch. Dazu gehören:
- Sicherung der DNA-Spuren von primären Spurenträgern
- Durchführung von Vortests für menschliches Blut oder Sekrete
- Analyse von Spurenabrieben
- Alle Untersuchungsschritte von der Extraktion über die PCR-Amplifikation bis zur automatischen DNA-Fragmentanalyse
- Analyse von Mundschleimhautabstrichen
- Erstellung von DAD-Meldebögen
- Erstattung von wissenschaftlichen Gutachten
Die Untersuchung von Spurenträgern sowie Vergleichsproben von Beschuldigten und Zeugen erfolgt grundsätzlich nach den Vorgaben der Strafprozessordnung (StPO), die in den §§ 81e-h die Anwendung der DNA-Analyse im Strafverfahren regelt.
Unser Labor nimmt regelmäßig und erfolgreich an den GEDNAP-Ringversuchen der "Gemeinsamen Spurenkommission der rechtsmedizinischen und kriminaltechnischen Institute" teil. Die Zertifikate über die erfolgreiche Teilnahme an den jeweiligen Ringversuchen können Sie hier herunterladen:
Download Zertifikat Biostatistik
Haben Sie Fragen? Sprechen Sie uns gerne an.

