Geschichte des Instituts für Rechtsmedizin der Universität zu Köln
1388
Papst Urban VI unterschreibt die Stiftungsurkunde für die Gründung der Universität zu Köln.
1398
Die Fakultäten Theologie, Jurisprudenz, Medizin und Philosophie nehmen ihre Arbeit auf. Die Professoren der Medizinischen Fakultät sind unter anderem zur Besichtigung von Verstorbenen verpflichtet, übernehmen gerichtsärztliche Tätigkeit für die Verwaltung wie Aufsicht über die Apotheken, Arzneiprüfung, ärztliche Betreuung von Gefangenen sowie die Leichenschau bei Hingerichteten.
1480
Gründung des Theatrum anatomicum, es erhält neben Verstorbenen aus Krankenhäusern und Konventen alle Fälle von Ermordeten, Verunglückten und Suizidenten.
Unter Karl V. wird auf dem Reichstag 1532 zu Regensburg die Constitutio Criminalis Carolinae („peinliche Halsgerichtsordnung)“ verabschiedet. Sie bestimmt die Hinzuziehung von Medizinern u.a. bei Fällen Mord, Totschlag, Schuldfähigkeitsbegutachtung etc. Dies ist der Beginn der Rechtsmedizin als praktische medizinische Fachdisziplin.
1784
Für die Lehre finden sich im ersten Kölner Vorlesungsprogramm sieben Professoren; die gerichtliche Medizin ist bereits vertreten.
1888
Erste rechtsmedizinische Tagung in Köln. Das Fach wird innerhalb der Gesellschaft der Deutschen Naturforscher und Ärzte in der Sektion Gerichtliche Medizin repräsentiert.
1935
Beginn der „Institution“ Rechtsmedizin mit dem Amtsantritt von Obermedizinalrat Dr. Schwellnus als Leiter der Gerichtsärztlichen Abteilung beim Gesundheitsamt der Stadt Köln. Die Stadt Köln – als Trägerin der Universität – stellt das Gebäude der Prosektur im Augusta-Krankenhaus zur Verfügung, an das später ein Leichenschauhaus angegliedert wird.
1942
Obermedizinalrat Dr. Schwellnus erhält den Lehrauftrag für das Fach Gerichtliche Medizin und wird zum Leiter des Gerichtsärztlichen Instituts bestellt. Unter Schwellnus werden die drei Einrichtungen Gerichtliche Abteilung des Gesundheitsamtes der Stadt Köln, Gerichtsärztliches Institut der Universität zu Köln und das Leichenschauhaus räumlich und institutionell zusammengeführt.
1947
Nach der Zerstörung der Institutsgebäude im Zweiten Weltkrieg findet der Umzug des Instituts für Gerichtlichen Medizin zurück zurück auf das Gelände des Augusta-Hospitals statt. Die Räumlichkeiten werden ergänzt durch eine Holzbaracke, durch kleine Steinbau-Einheiten sowie die Mitbenutzung von Räumlichkeiten anderer Fakultäten.
1968
Die Fachbezeichnung Gerichtsmedizin (lat. Medicina forensis) wird nach rund 500 Jahren wieder neutraler als Rechtsmedizin (lat. Medicina legalis) umbenannt.
1970
Unter dem Institutsdirektor Prof. Dr. Dotzauer erfolgt die Planung, Errichtung und Einweihung des Institutskomplexes am Melatengürtel.
2002
Prof. Dr. Rothschild wird Nachfolger von Prof. Dr. Staak. Mit seiner Berufung erfolgt die Übernahme der rechtsmedizinischen Versorgungsaufnahmen aus dem Aachener Raum einschließlich der Lehre für die Studierenden der RWTH Aachen.
2008
Nach rund einjähriger Grundsanierung des Institutsgebäudes erfolgte die feierliche Wiedereinweihung.

