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Klinische Rechtsmedizin

Unter diesem Begriff werden alle rechtsmedizinischen Untersuchungen an Lebenden zusammengefasst. Dies betrifft vor allem die Untersuchung auf Verletzungsspuren, ihre gerichtsverwertbare Dokumentation sowie die Rekonstruktion möglicher Geschehensabläufe. Hierunter fallen überwiegend Fälle von Körperverletzung, zum Beispiel im Rahmen Häuslicher Gewalt, Kindesmisshandlung, Vernachlässigung sowie Gewalt gegen alte Menschen.

Aber auch die Untersuchung auf eventuelle Selbstbeschädigung bzw. selbst beigebrachte Verletzungen sowie die Begutachtung auf Vernehmungs- und Verhandlungsfähigkeit sowie Termins- und Gewahrsamstauglichkeit gehören hierzu.

Da es immer um Begutachtungen vor dem Hintergrund rechtlicher Bewertungen geht, spricht man in der Rechtsmedizin nicht von Patienten (griech.: Kranker, Leidender), sondern von Probanden (lat.: zu Untersuchender, zu Begutachtender).

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