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Spurenuntersuchung

Zur molekularbiologischen Untersuchung von biologischen Spuren (zum Beispiel vom Tatort) wird von uns die DNA aus dem Spurenmaterial aufgereinigt und analysiert. Anschließend kann das gewonnene DNA-Identifizierungsmuster mit den entsprechenden Merkmalen einer Vergleichsprobe (meist aus dem Mundschleimhautabstrich eines möglichen Spurenlegers) verglichen werden. Gibt es keine Übereinstimmung, kann zum Beispiel ein zu Unrecht Beschuldigter schon sehr früh vom Tatvorwurf entlastet werden. Stimmen die Merkmale zwischen Spur und Beschuldigtem jedoch überein, so hat dieser Befund einen erheblichen Beweiswert, da eine zufällige Übereinstimmung so gut wie ausgeschlossen werden kann.

Prinzipiell in gleicher Weise wird die Methode auch zur Identifizierung unbekannter Verstorbener angewandt: Vergleichsmaterial aus dem vermeintlichen Besitz des Verstorbenen (zum Beispiel Zahnbürste, Haarbürste) wird mit einer Vergleichsprobe vom Körper des Verstorbenen (zum Beispiel Blutprobe, Gewebeprobe) abgeglichen und die Identität des Verstorbenen so überprüft.

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