Abstammungsbegutachtung
Mit einer Abstammungsuntersuchung klären wir, ob jemand der Vater („Vaterschaftstest“, Paternitätstest) eines Kindes ist, oder ob dieser Mann als Vater ausgeschlossen werden kann.
Auch umfangreichere Analysen wie die Frage nach einer Geschwisterschaft, Großelternschaft oder weiterer Verwandtschaft fallen in dieses Gebiet. Häufig treten diese Fragestellungen dann auf, wenn der vermeintliche Vater bereits verstorben ist, es aber direkte Angehörige dieses Mannes gibt (Eltern, Geschwister oder ehelich geborene Kinder), die dann in die Untersuchung eines solchen "Defizienzfalles" mit einbezogen werden können.
Wir führen diese Untersuchungen sowohl im privaten Auftrag durch, aber auch vor dem Hintergrund strittiger Rechtsfragen, zum Beispiel zur Klärung von Unterhaltsansprüchen, Erbschaften oder bei einer Familienzusammenführung bei Einwanderungsersuchen.
Eine Vaterschaft gilt nur dann als praktisch erwiesen, wenn durch die Analyse einer ausreichenden Anzahl genetischer Merkmalssysteme eine Wahrscheinlichkeit von mindestens 99,99 Prozent erreicht werden kann.
Auch bei der Identitätsfeststellung unbekannter Verstorbener (zum Beispiel nach Großschadensereignissen wie Flugzeugabstürzen) wird von uns die Abstammungsbegutachtung verwendet: Hierbei werden die genetischen Merkmale nicht identifizierter Verstorbener mit den entsprechenden molekulargenetischen Befunden naher Verwandter, die sich im Rahmen der Vermisstenanzeige melden, abgeglichen und es wird mittels einer biostatistischen Analyse geprüft, ob das vermutete Verwandschaftsverhältnis ausreichend wahrscheinlich ist, um die Identität des Verstorbenen zu bestätigen.

